Schimmelpilzuntersuchungen durch Raumluftmessungen, Abklatsch-/ Kontaktproben oder Materialentnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der gutachterlichen Leistung bei der Untersuchung von Feuchte- oder Wasserschäden in privat oder gewerblich genutzten Gebäuden und Wohnungen. Hierzu bedienen wir uns der neuesten Mess- und Probenentnahmetechnik. Vom Kurzgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen bis hin zum Gerichtsgutachten liefern wir alle wichtigen Informationen und Daten zur Bewertung von Mängeln.
Mieter haben demnach lt. §535 BGB das Recht auf einen mangelfreien Mietgegenstand. Hat eine Wohnung Schimmelpilz- oder andere bauliche Probleme, stellt das einen wesentlichen Mangel dar.
WICHTIG:
Der Mieter ist nach §536c BGB verpflichtet, diesen Mangel anzuzeigen, da ihm sonst der Anspruch auf Beseitigung des Mangels verloren geht. (siehe §536 a-c BGB)
Der Vermieter ist, unabhängig von der Verursachung, gemäß seiner Obhutspflicht nach §535/536 BGB gefordert, diesen Mangel zu beseitigen.
Für Mieter sind wir, mit jahrelanger Erfahrung und durch Einsatz neuester Geräte und Ausrüstung, in der Lage, Mängel aufzuspüren, deren Ursachen durch Messtechnik und Sachverstand herauszufinden und Vorschläge zur Beseitigung zu unterbreiten. Mit einem Bericht/Gutachten zur Untersuchung stellen wir ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung, mit dem der Mieter den Vermieter fundiert auf einen Mangel hinweisen und dessen Beseitigung fordern kann.
Dem Vermieter können wir allerdings auch helfen. Durch Langzeitmessungen mit Datenloggern oder Voruntersuchungen von Mietsachen durch Aufnahme von Bauwerks- und Klimadaten können sowohl Regeln für die Nutzung der Mietsache, wie auch Nach-weise über das Nutzungsverhalten von Mietern aufgestellt und ausgewertet werden. Zu-dem dienen die Daten hervorragend zur Planung von Maßnahmen bei der Optimierung der Lifecircle-Costs.
Hauseigentümer bzw. Bauherren haben das Recht auf eine mangelfreie Werkleistung nach § 631 BGB. Sollten Feuchte- oder sonstige Bauschäden durch eine der bauausführenden Handwerksfirmen entstanden sein, werden wir im Rahmen einer Ortsbegehungen die ausgeführten Handwerksleistungen überprüfen und in einer gutachterlichen Stellungnahme schriftlich zusammenfassen und ggf. bewerten. Selbstverständlich erhalten Sie Vorschläge zur fachgerechten Mängelbeseitigung.