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Sachverständigenbüro
 

Leitfaden





Leitfaden des Umweltbundesamtes


Um eine ausgezeichnete Arbeitsqualität zu gewährleisten orientieren wir uns am Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes.



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Sollten sie in ihren Wohnhaus oder ihren Geschäft den Verdacht auf Schadstoffbelastung haben, melden sie sich bei uns. Sofort wird man sich mit kompetenten Mitarbeitern um ihren Fall kümmern.



Klassifizierung von Schimmelschäden



"In den letzten Jahren wurde deutlich, dass bei Feuchteschäden nicht nur Schimmelpilze, sondern oft auch Bakterien, u.a. Aktinomyzeten, auftreten. Im neuen Leitfaden wird der Begriff „Schimmel“ daher generell für einen mikrobiellen Befall bei Feuchteschäden, der durch Schimmelpilze, Hefen und Bakterien verursacht wird, verwendet. Die Schimmelpilze gelten dabei weiterhin als Leitorganismen oder Indikatoren für Schimmelbefall, da sie mit wenigen Ausnahmen bei Schimmelbefall immer vorhanden sind. Nicht jedes am und im Gebäude eingesetzte Material ist durch Schimmel befallen, nur weil Schimmelpilzsporen oder Bakterien darauf nachgewiesen wurden. Auch hierzu wird im neuen Leitfaden eine Präzisierung vorgenommen und zwischen Verunreinigung (Kontamination) und Befall deutlicher unterschieden. Es werden Hintergrundwerte für Schimmelpilze und Bakterien in unterschiedlichen Materialien angegeben. Bei den „alten“ Schimmelleitfäden wurde oft beanstandet, dass die darin festgelegten Empfehlungen undifferenziert auf alle Innenräume angewendet wurden. Zumindest wurde es in der Praxis oft so interpretiert, dass in Wohnräumen die gleichen Anforderungen wie in Nebenräumen außerhalb der Wohnung oder sogar in Garagen gelten. Daher werden künftig Nutzungsklassen mit unterschiedlichen Anforderungen bei der Bewertung und vor allem auch bei der Sanierung von Schimmelbefall eingeführt. Die einzelnen Nutzungsklassen und ihre Anforderungen werden im Leitfaden ausführlich erläutert. Da die abgestuften Herangehensweisen sich vor allem bei der Sanierung von Schimmelbefall auswirken, erfolgt die Nutzungsklassenbeschreibung zu Beginn des Kapitels Maßnahmen im Schadensfall (Kap. 6.1). Die einzelnen Sanierungsempfehlungen gelten generell für die Nutzungsklasse II und es wird im Text deutlich gemacht, wo abgestufte Maßnahmen bei anderen Nutzungsklassen (III oder IV) angewendet werden können. "

(Auszug aus dem Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes.)